Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- • Warum sollte ich meinen Genossenschaftsanteil Advisia anbieten?
- Als größter deutscher Erwerber von Genossenschaftsanteilen verfügt Advisia über eine langjährige Erfahrung in der Bewertung von Unternehmen und Genossenschaften.
- • Kann ich meinen Genossenschaftsanteil nicht einfach kündigen und so mein Geld
- direkt von der Genossenschaft zurück bekommen?
Dies ist selbstverständlich möglich, in der Regel haben die Genossenschaften jedoch Satzungsregelungen, die gemäß § 65 GenG eine Kündigungsfrist von bis zu 5 Jahren vorsehen kann, d.h. eine Rückzahlung erfolgt in diesem Fall erst fünf Jahre nach dem Kündigungszeitpunkt. Erschwerend kommt hinzu, dass auch das Auszahlungsguthaben nicht zum Kündigungszeitpunkt ermittelt wird, sondern zum Ende des Geschäftsjahres, in dem die Kündigung wirksam wird. Dies bedeutet, dass der endgültige Abfindungsbetrag teilweise erst nach fünf Jahren feststeht. - • Was ist der Vorteil, einen Genossenschaftsanteil über Advisia zu verkaufen?
- Der Vorteil liegt auf der Hand: Advisia zahlt den vereinbarten Kaufpreis sofort ohne Wartenzeiten auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.
- • Kann ich den Kaufpreis in bar abholen?
- Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auf der entsprechenden Seite.
- • Was ist ein "gebrauchter" Genossenschaftsanteil?
- Analog zu "gebrauchten" Lebensversicherungen bezeichnet man Genossenschaftsanteile als "gebraucht", wenn diese nicht direkt von der Genossenschaft, sondern auf dem Zweitmarkt von bereits bestehen Genossenschaftsmitgliedern erworben werden.
- • Wie ermittelt Advisia den Kaufpreis?
- Advisia zieht zur Ermittlung des Kaufpreises eine Vielzahl von Faktoren heran, darunter u.a. die letzten veröffentlichten durch den genossenschaftlichen Prüfer testierten Bilanzen, die Satzung und die gesamtwirtschaftliche Situation der Branche, in der die Genossenschaft tätig ist.
- • Was passiert, wenn die Genossenschaft einem Übergang des Genossenschaftsanteils
- auf Advisia nicht zustimmt?
In diesem Fall erwirbt Advisia anstelle des Genossenschaftsanteils den Abfindungsanspruch, der aus der Kündigung des Genossenschaftsanteils resultiert. Für den Verkäufer ändert sich nichts, der Kaufpreis wird durch Advisia sofort ausgezahlt. - • Kauft Advisia Anteile von allen Genossenschaften mit Sitz in Deutschland?
- Grundsätzlich ja, allerdings liegt es auf der Hand, dass der Kaufpreis für Genossenschaften, die über eine sehr schlechte finanzielle Situation nahe der Insolvenz verfügen oder mit betrügerischer Absicht gegründet wurden, nur symbolisch sein kann.
- • Muss der Kaufpreis versteuert werden?
- Ein Steuerabzug durch Advisia findet nicht statt, d.h. der Kaufpreis wird zu 100 % ausgezahlt. Bitte kontaktieren Sie hinsichtlich der steuerlichen Behandlung Ihren Steuerberater.
- • Kann ich "gebrauchte" Genossenschaftsanteile von Advisia kaufen?
- Advisia verkauft Genossenschaftsanteile nur gebündelt an institutionelle Investoren. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an [email protected].
- • Der von Advisia gebotene Kaufpreis ist zu niedrig, kann ich mit Ihnen verhandeln?
- Advisia zieht zur Ermittlung des Kaufpreises eine Vielzahl von Faktoren heran, darunter u.a. die letzten veröffentlichten durch den genossenschaftlichen Prüfer testierten Bilanzen, die Satzung und die gesamtwirtschaftliche Situation der Branche, in der die Genossenschaft tätig ist. Daher ist das ermittelte Kaufpreisangebot zum aktuellen Zeitpunkt nicht verhandelbar. Sie haben allerdings die Möglichkeit, nach frühestens 6 Monaten erneut eine Anfrage zu stellen, um ein tagesaktuelles Angebot zu erhalten.
- • Warum entspricht der von Advisia gebotene Kaufpreis nicht dem Kaufpreis, den ich
- bei Eintritt in die Genossenschaft gezahlt habe?
Die Genossenschaft ist wie jedes andere Unternehmen wirtschaftlich tätig und kann dabei erfolgreich oder weniger erfolgreich das Vermögen der Genossenschaften im Zeitablauf mindern oder erhöhen. Diese Veränderungen spiegeln sich in der Bilanz wieder, die maßgebliche Grundlage für die Ermittlung des angebotenen Kaufpreises ist. Daher kann der angebotene Kaufpreis über oder unter dem ursprünglich an die Genossenschaft gezahlten Betrag liegen.